Bußgelder aus der EU können auch in Deutschland vollstreckt werden
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Redaktion OD -
March 25, 2024 at 1:42 PM -
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Eine Analyse des ADAC zeigt, dass Verkehrssünder je nach Urlaubsziel mit empfindlich höheren Bußgeldern rechnen müssen als in Deutschland. Die Organisation liefert wichtige Informationen zu den möglichen Kosten für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße und Rotlichtmissachtungen sowie Ratschläge für den Umgang mit ausländischen Bußgeldbescheiden.
In Frankreich werden für Geschwindigkeitsübertretungen von über 20 km/h bereits 135 Euro fällig, während Italien sogar 175 Euro verlangt. Norwegen setzt mit einer Strafe von 620 Euro für dieselbe Verfehlung den Spitzenwert in Europa. Zum Vergleich: In Deutschland bewegen sich die Kosten für ein ähnliches Delikt ab 60 Euro aufwärts.
Das falsche Parken wird international unterschiedlich, aber oft strenger als in Deutschland geahndet. In Spanien und Rumänien können Parkverstöße bis zu 200 Euro kosten. Auch Polen mit 125 Euro und die Niederlande mit 120 Euro liegen über dem deutschen Niveau, das zwischen 10 und 110 Euro variiert.
Besonders kostspielig kann das Überfahren einer roten Ampel werden. In Norwegen werden Verkehrssünder mit 850 Euro zur Kasse gebeten, in Griechenland sind es 700 Euro, und selbst in Kroatien muss man mit mindestens 390 Euro rechnen. Die Niederlande fordern für diesen Verstoß 300 Euro, während in Deutschland die Strafe bei 90 Euro beginnt.
Der ADAC mahnt, Bußgeldbescheide aus dem Ausland ernst zu nehmen und gegebenenfalls schnell zu bezahlen, um von möglichen Rabatten für frühzeitige Zahlung zu profitieren. Fast alle EU-Staaten können Bußgelder ab 70 Euro auch in Deutschland eintreiben lassen; in Österreich gilt dies sogar bereits ab 25 Euro. Vor Schreiben von privaten Inkassounternehmen wird gewarnt, da grenzüberschreitende Forderungen wegen Verkehrsdelikten ausschließlich von staatlichen Behörden eingetrieben werden dürfen. Eine solche Vollstreckung erfordert in Deutschland die Unterstützung des Bundesamts für Justiz.