Im Lichte der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren bei Flugverspätungen und -ausfällen nicht nur Betreuungsleistungen zu, sondern unter Umständen auch finanzielle Entschädigungen. Diese Pauschalbeträge richten sich nach der Distanz der Flugstrecke und können zwischen 250 € und 600 € pro Passagier variieren.
Professor Dr. Ronald Schmid, Sprecher von FairPlane, einem Unternehmen, das sich für die Rechte von Flugreisenden einsetzt, weist darauf hin, dass Streiks des Flugpersonals vom Europäischen Gerichtshof nicht als "außergewöhnliche Umstände" gewertet werden, welche die Airlines von der Zahlungspflicht befreien könnten. Anders sieht es bei Streiks des Sicherheitspersonals aus: Hier haben die Fluggesellschaften keinen Einfluss, und es liegt somit ein außergewöhnlicher Umstand vor.
Bei Verspätungen ab zwei Stunden sind Fluggesellschaften verpflichtet, Unterstützungsleistungen wie Verpflegung und gegebenenfalls Unterkünfte bereitzustellen, unabhängig davon, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen oder nicht. FairPlane rät, sollte die Airline keine Gutscheine für diese Leistungen ausgeben, alle Belege aufzubewahren und die Erstattung der Kosten einzufordern.
Zudem haben Passagiere das Recht auf eine Ersatzbeförderung, sollte ihr Flug aufgrund eines Streiks ausfallen. Die Fluglinie ist in der Pflicht, eine zeitnahe und angemessene Alternative anzubieten. Sollte dies nicht erfolgen oder die Alternative unzumutbar sein, können Passagiere eigenständig eine Ersatzbeförderung organisieren und die Kosten der Airline in Rechnung stellen.
Falls eine Reise durch Verspätungen oder Ausfälle hinfällig wird, steht den Passagieren zudem das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises binnen sieben Tagen zu fordern.
Die Geltendmachung dieser Ansprüche unterliegt den nationalen Verjährungsfristen; in Deutschland und Österreich beträgt diese Frist drei Jahre. FairPlane bietet Fluggästen eine Plattform, um ihre Flüge auf potenzielle Ansprüche hin überprüfen zu lassen.